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Rechtliche Hinweise

AGBs

Allgemeine Behandlungs.- und Geschäftsbestimmungen (AGB)

Wichtiger Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz
Diese Homepage dient ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellt keine medizinisch Beratung dar und ersetzt diese auch nicht. Die Webseite dient nicht als Grundlage zur Eigentherapie, von welcher hiermit ausdrücklich abgeraten wird. Die Inhalte dieser Homepage können durch Entwicklungen überholt sein, ohne dass die bereitgestellten Informationen abgeändert wurden.
Ganz allgemein soll bei keinem der aufgeführten Verfahren und bei keiner der aufgeführten Methoden und Informationen der Eindruck erweckt werden, dass damit ein Heilungsversprechen oder einer Heilmittelwerbung verbunden ist.
Aus den Ausführungen kann auch nicht abgeleitet werden, dass Linderung oder Verbesserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen wird.

Weitere rechtliche Hinweise:

Zur Osteopathie
Der Osteopath ist in Deutschland vielmehr eine Tätigkeitsbezeichnung, keine Berufsbezeichnung. Osteopathenverbände in Deutschland legen zwar Richtlinien fest, wann man sich Osteopath nennen darf und wann nicht. Diese Richtlinien sind aber in Deutschland kein Gesetz und genießen keine rechtliche Verbindlichkeit.

Der Osteopath darf keine Krankenbehandlungen durchführen und keine Diagnosen stellen. Er darf nur vorbeugend und zu Wohlfühlzwecken tätig werden. Es sei denn der Osteopath ist z. B. Physiotherapeut (hat also einen anerkannten medizinischen Heilhilfsberuf), dann darf er auf Verordnung eines Arztes, Zahnarztes oder Heilpraktikers tätig werden. Für die Osteopathie, Chiropraktik, Akupunktur und invasive Therapieverfahren arbeite ich in Absprache und im Delegationsverfahren gemäß meiner Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde interdisziplinär mit Ärzten zusammen, um die optimale medizinische Versorgung der Patienten sicher zu stellen.

Rechtslage Osteopathie
"Osteopathie" ist in Deutschland kein Begriff der Umgangssprache. Deshalb muss die Bedeutung bei seiner Verwendung in der Werbung im Gesundheitswesen erklärt werden. Die Nutzung der Bezeichnungen "Osteopathie" und "Osteopath" sind geregelt durch das Heilpraktikergesetz (HeilprG) und das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Unsere Präventivmaßnahmen geben Ihnen die Möglichkeit, sich aktiv etwas Gutes zu tun, um Ihre Gesundheit zu erhalten und Ihr Wohlbefinden zu steigern. Eine ganzheitliche Therapie steht im Vordergrund.

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